Eigentlich wollte ich es mir nicht nehmen lassen, bei der Verhandlung gegen die Crash-Oma, die mich in 2008 auf dem Schulweg umgenietet hatte, in 2009 zu einem Fahrverbot von 3 Jahren verurteilt worden und anschließend wieder beim Autofahren erwischt worden ist, als Zuschauerin dabei zu sein (siehe auch hier).
Ich hatte regelmäßig meinem Anwalt, der damals den Stein ins Rollen gebracht hat, eine Mail geschrieben, dass ich unbedingt den Termin wissen möchte.
Inzwischen habe ich erfahren, dass die Verhandlung schon im Januar 2010 stattgefunden hat. Ohne mich als Zuschauerin. Ich will es nicht spannend machen: Die 20 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, die sie wegen meiner Sache bekommen hat, sind nicht widerrufen worden. Nach Ansicht des Gerichts sind es zwei grundverschiedene Sachen:
Eine schwere Körperverletzung mit einem Auto und Auto fahren trotz eingezogener Fahrerlaubnis. Sie ist lediglich zu einer weiteren Haftstrafe, nämlich zu weiteren 4 Monaten auf Bewährung, verurteilt worden. Meine Hoffnung, sie würden wenigstens das Auto als Tatwerkzeug einziehen, war auch vergeblich. Allerdings schrieb mein Anwalt, dass dadurch, dass sie erklärt habe, ihr alter Führerschein sei verloren gegangen, die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen „Mittelbarer Falschbeurkundung“ erhoben haben wollte.
„Mittelbare Falschbeurkundung“ nennt man das, wenn man irgendwie erreicht, dass bei Behörden falsche Sachen in den Akten und Verzeichnissen eingetragen werden. Mein Anwalt schrieb, dass es gut gewesen wäre, wenn beide Straftaten in das Urteil eingeflossen wären, weil dann bei der nächsten Tat auch ein Betrug oder ähnliches ausreichen
könnte, um die Bewährung zu widerrufen. Das Gericht fand aber, dass diese „mittelbare Falschbeurkundung“ im Verhältnis zu dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nicht so sehr ins Gewicht fällt und hat daher diesen Punkt fallen gelassen.
Alles zusammengenommen bekomme ich den Eindruck, dass in diesem Staat
jeder machen kann, was er will. Ich möchte das auch nicht weiter kommentieren, es ist einfach nur lachhaft.