Zu viel Energie

Wenn man in Hamburg in eine Mietwohnung einzieht und keinen Stromversorger wählt, kommt mit Entnahme von Strom aus der Steckdose automatisch ein Vertrag über eine Grundversorgung mit einem ehemals städtischen Energieversorger zustande. Da wir mit der Organisation der WG erstmal andere Sorgen hatten, als uns um einen vernünftigen Stromversorger zu kümmern, ließen wir das für einige Wochen zu. Bis auf den etwas erhöhten Preis ist das auch kein Problem, da der Vertrag jeweils zum Monatsende gekündigt werden kann.

Irgendwann stellten wir dann fest, dass derselbe Versorger einen attraktiven anderen Tarif hat, der einerseits nur minimal Atomstrom, dafür mehr umweltfreundliche Energien beinhaltet, andererseits ein gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis hat (im Vergleich zu anderen halbwegs seriösen Anbietern). Also schlossen wir einen entsprechenden Vertrag, der eine Kündigungsfrist von 12 Monaten hatte.

Bereits zum Jahresende, wenige Wochen nach dem Vertragsabschluss, erhielten wir eine saftige Preiserhöhung. Wir kündigten fristlos, denn nun war dieser Tarif alles andere als günstig. Stattdessen liebäugelten wir mit einem neuen städtischen Energieversorger, der ein attraktives Angebot hatte. Nach kurzer Beratung und Abstimmung schlossen wir online einen neuen Vertrag (nur online möglich).

Am Tag darauf bekamen wir schriftlich mitgeteilt, dass die Bestellung
eingegangen sei und bearbeitet werde. Nach vier Wochen, kurz vor Lieferbeginn, teilte der neue Energieversorger mit, dass er nicht zum angestrebten Wechseltermin mit der Energielieferung beginnen könne, da wir eine dreimonatige Kündigungsfrist bei unserem bisherigen Energieversorger einzuhalten hätten. Das habe dieser so mitgeteilt und den „Portierungsauftrag“ abgelehnt. Frank schrieb per Fax zurück, dass es sich, wie im Antrag angegeben, um eine fristlose Kündigung wegen Preiserhöhung gehandelt hatte.

Nach weiteren zwei Wochen kam die Antwort, dass es „aus technischen Gründen“ dennoch erst in drei Monaten zum gewünschten Lieferbeginn kommen könne. Gleichzeitig teilte uns das bisherige Energieunternehmen mit, dass wir uns seit wenigen Tagen wieder in der Grundversorgung befänden und bedankte sich für diese Wahl. Ein pikanter Zufall, dass das
Unternehmen, das den Portierungsauftrag ablehnte und das nun von uns als Kunden der Grundversorgung profitiert, aus Versehen dasselbe ist. Der Schaden, der uns entstanden ist, liegt aber unter 20 Euro – nicht lohnenswert, dafür eine Klage einzureichen, sagt Frank. Sollten sie das bei jedem Kunden machen, was man natürlich niemals unterstellen darf, und sollten sie davon ausgehen, dass die meisten Kunden sich wegen 20 Euro nicht streiten wollen, könnte man fast einen sehr guten Neben-Gewinn machen.

Frank machte sich aber immerhin die Mühe, den Schriftverkehr mit einem kurzen Anschreiben an die Bundesnetzagentur zu faxen, mit der Bitte um Überprüfung. Nach drei Monaten kam ein vorgefertigtes Schreiben
als Antwort, dass bei der Überprüfung des Sachverhaltes keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten…

Nachdem wir nun einen neuen Antrag zum Wechsel aus der Grundversorgung in die Versorgung über das neue städtische Energieunternehmen gestellt hatten, teilte man uns mit, dass in drei Monaten tatsächlich Lieferbeginn sein würde. Als Entnahmestelle der Energie wurde eine Adresse in Buchholz in der Nordheide genannt. Da wohnen wir aber nicht und da wollen wir auch nicht jedes Mal hinfahren, um uns die Haare zu föhnen. Beim näherem Hinsehen fiel auf, dass man in dem Schreiben auch die Kundendaten einer Frau in Buchholz in der Nordheide übermittelt hatte. Auf Franks telefonische Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens teilte dieser mit, dass es sich
um eine Datenpanne gehandelt hat und die Kundendaten dieser einen Frau sämtlichen Neukunden als Anschlussdaten übermittelt worden sind. Die betroffene Kundin sei darüber informiert worden und nehme es mit Humor…

In der Zwischenzeit ist fast ein Jahr vergangen. Vier Tage vor Weihnachten bekamen wir Post von unserem städtischen Energieversorger, dass er ab 1. Februar die Strompreise um 9,25% erhöhen möchte, wegen des
Gesetzes über erneuerbare Energien.

Einen Tag nach Weihnachten bekamen wir noch einen Brief, in dem der städtische Energieversorger diese Änderungskündigung zurücknahm. Es handelte sich um eine Panne in der Datenverarbeitung.

Zwei Tage später bekamen wir noch einen Brief unseres städtischen Energieversorgers, dass er ab 1. Februar die Strompreise um nunmehr 10,00% erhöhen möchte, wegen des Gesetzes über die erneuerbaren Energien. In der letzten Erhöhung habe sich ein Fehler eingeschlichen.

Noch zwei Wochen später nahm der städtische Energieversorger auch diese Änderungskündigung wieder zurück, da ihm aufgefallen sei, dass sie
mit der Sechswochenfrist in seinen AGBs nicht vereinbar sei. Gleichzeitig gab er aber bekannt, die Strompreiserhöhung von 10,00% gelte nunmehr ab 1. März 2011, also einen Monat später. Es habe eine Panne bei der Datenverarbeitung gegeben.

Wenn nun jemand auf die erste Preiserhöhung gekündigt hat, ist die Kündigung unwirksam, denn die Preiserhöhung wurde ja zurückgenommen. Wenn nun jemand auf die zweite Preiserhöhung gekündigt hat, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam, denn auch die wurde ja 14 Tage später zurückgenommen. Erst die dritte Kündigung hätte Bestand. Meistens kündigt man ja nicht selbst, sondern beauftragt einen potentiellen neuen
Anbieter damit.

Welcher neue Anbieter kann dem Chaos noch folgen und bekommt dieses Hin- und Hergehühner in seine Datenbanksanwendungen gezimmert? Noch dazu, wenn es sich um Unternehmen oder Tarife handelt, die online abgeschlossen werden (und nur die könnten eine ernstzunehmende Konkurrenz für unseren städtischen Energieversorger sein, alle telefonisch betreuten Angebote sind meist teurer)? Ich will ja erneut nichts unterstellen, aber einen fiesen Geschmack hinterlässt es doch im Mund, oder?

Frank sagt, er kennt sich in diesen Bereichen nicht so gut aus. Aber er wäre für die Einführung einer Änderungssperre: Wenn ein Unternehmen seinen Stromtarif geändert hat, darf es erst im übernächsten Quartal erneut erhöhen, auch wenn die Preiserhöhung zurückgenommen wurde. Das heißt: Ist die erste Preiserhöhung falsch und muss diese zurückgenommen werden, darf es mindestens drei Monate keine neue Preiserhöhung mehr geben. Falls es so eine Vorschrift nicht schon gibt und wir sie nur noch
nicht kennen.

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