Fahrende Von Rollstuhl

Die deutsche Sprache ist in vielen Bereichen sehr kompliziert, in manchen aber wiederum sehr einfach gestrickt.

So kennt man beispielsweise Hans. Hans ist ein Rollstuhlfahrer.

Man kennt auch Marie. Marie ist eine Rollstuhlfahrerin.

Man kennt auch ein Haus. Ein Haus kann kein Rollstuhlfahrer sein, weil das technisch nur schwer zu realisieren ist. Lassen wir das mal au der Betrachtung heraus.

Wenn man nun erklären möchte, dass irgendein Rollstuhlfahrer sich rollend fortbewegt, dann ist es aus meiner Sicht völlig Banane, ob dieser beispielhafte Rollstuhlfahrer männlichen oder weiblichen Geschlechts ist. Es ist keine bestimmte Person gemeint. In diesem Fall sieht die deutsche Sprache auch in 2013 eine Wortform vor, die mit der männlichen Form deckungsgleich ist.

Gleichermaßen kann ein Mensch sowohl männlich als auch weiblich sein Die Aussoziation, „der“ Mensch ist männlich (sollte man sonst etwa von einer Menschin reden?), finde ich genauso albern wie die Annahme, „die“ Clique könne nur aus weiblichen Teilnehmern bestehen.

Eine Gruppe Rollstuhlfahrer ist solange keine Gruppe männlicher Rollstuhlfahrer, wie es nicht explizit heißt: Eine Gruppe männlicher Rollstuhlfahrer.

Eine Gruppe Rollstuhlfahrer ist solange nicht auf weibliche Teilnehmer begrenzt, wie es nicht explizit heißt: Eine Gruppe Rollstuhlfahrerinnen.

Daher ist es aus meiner Sicht völlig überflüssig, durch sprachliche Konstruktionen wie „RollstuhlfahrerInnen“ darauf hinzuweisen, dass beid Geschlechter gemeint sind. Solange man nicht bestimmte Personen geziel ansprechen will, sondern mehrere, x-beliebig austauschbare Elemente einer Menge bezeichnen möchte.

„An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fahrenden von Rollstühlen welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen“, sagt die seit rund zwei Wochen gültige Neufassung der Straßenverkehrsordnung im Paragrafen 26. Da ist aber jemandem ein ganz großer Wurf gelungen.

Grund für diese aus meiner Sicht absolut dämliche Formulierung soll eine europäische Vorschrift zur geschlechtsneutralen Verfassung von Gesetzestexten sein. Jetzt frage ich mich: Sind viele ‚Fahrende‘ geschlechtsneutral, wenn ein ‚Fahrender‘ es nicht ist? Ich verstehe schon, worauf das abzielt, aber: Wenn man sich schon zu einem derartige Manöver hinreißen lässt, sollte man dann nicht an einer anderen Stelle ansetzen und vielleicht einfach nur einmal klar stellen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Rollstuhlfahrer sowohl männlich als auch weiblich sein kann?

Konsequenterweise hätte es eigentlich heißen müssen: „An Überwegen für zu Fuß Gehende haben Führende von Fahrzeugen den Fahrenden von Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.“

Was mich dann aber wundert, ist, warum man die Wortkonstruktion „Rollstuhl“, die nicht etwa eine besondere Form der Darmentleerung meint, nicht konsequenterweise aufgebrochen und formuliert hat: „An Wegen für zu Fuß Gehende über das zum Fahren Gebahnte haben in Zeugen führend Fahrende den in Stühlen Rollenden, welche den Weg über das zum Fahren Gebahnte erkennbar benutzen wollen, das Queren des zum Fahren Gebahnte zu wirmöglichen.“ (Er-möglichen wäre möglicherweise auch nicht ganz geschlechtsneutral…)

Vielleicht hätte, bevor das verabschiedet wurde, nochmal jemand mit einem Pfahl vom Zaun des Gartens winken sollen?

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