Der heutige Morgen begann mit einem Fanfarenkonzert vor der Tür. Im
Nachbarhaus hatte jemand den Notarzt gerufen. Was genau da los war, weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht. Peinlich wurde es nur, als
ein Fahrdienst, der jemanden aus unserer WG (mit Elektrorollstuhl) zum Arzt fahren wollte, sein Auto so beknackt geparkt hatte, dass der Rettungswagen nicht vom Parkplatz kam. Zum Glück hat sich das schnell geklärt und wir haben mit dem Fahrdienst auch nichts weiter zu tun. Lange nicht so fremdgeschämt wie bei der Aktion. Wie kann man nur einen Rettungswagen, der mit offener Tür und blinkenden Lampen irgendwo steht,
zuparken?
Als wir anschließend beim Frühstück darüber sprachen, wurde ich auf einen Zeitungsartikel aufmerksam gemacht, der eine ähnliche Aktion in Hamburg beschreibt. Da parkte vor einiger Zeit ein Rettungswagen auf einem Behindertenparkplatz. Der eigentliche Parkplatznutzer war gerade unterwegs und kam zurück, war über die Fehlbelegung seines Platzes so erbost, dass er den Rettungswagen zuparkte und auch auf Klingeln keine Anstalten machte, dort wegzufahren. Der Patient befand sich unterdessen in einem lebensbedrohlichen Zustand, konnte aber nicht abtransportiert werden. Nach einer Fensterdiskussion quer durch die Straße riefen die Sanitäter die Polizei hinzu, die dann wohl kurzen Prozess machte.
Inzwischen wurde der Beschuldigte verurteilt. Zu 120 Tagessätzen, insgesamt 3.600 € Geldstrafe. Strafmildernd war berücksichtigt worden, dass er an dem Tag seine Frau ins Pflegeheim eingeliefert hatte und damit in einer Ausnahmesituation war. Eigentlich gehörte der Behindertenparkplatz übrigens seiner Frau… Strafverschärfend kam hinzu, dass er kurz zuvor schon einem Parkplatzwächter beim Hamburger DOM (Volksfest) ein paar Mal gegen das Schienbein gefahren war, weil der ihn
nicht auf einen überfüllten Parkplatz lassen wollte.
Ich maße mir keine Befähigung zum Richteramt an. Ich weiß aber, dass er bei mir seinen Lappen abgegeben hätte, und zwar mindestens bis er einen Master im Autogenen Training vorlegen kann.