Helenas Krankenkasse hat sich in der letzten Woche beim Anwalt gemeldet. Weil die Krankenkasse Helenas Insulinpumpe zwar als notwendig anerkannt hat, sie dennoch aber nur zu einem kleinen Anteil bezahlen wollte, haben wir den Quatsch gleich zum Anwalt umgeleitet. Der hat erstmal die Kasse aufgefordert, ihm Akteneinsicht zu gewähren.
Nach sieben Wochen bekommt er – statt der Akte – ein Schreiben, in dem steht: „Wunschgemäß teilen wir Ihnen mit, dass uns vom [Lieferanten von Helenas Insulinpumpe] mitgeteilt wurde, dass Ihre Mandantin bereit wäre, die Differenz zum vereinbarten Vertragspreis aus eigener Tasche zu
zahlen. Bitte teilen Sie uns mit, wie mit Ihrem Widerspruch weiter umgegangen werden soll.“
Der Lieferant sagt dazu: Ein solches Gespräch hat es niemals gegeben.
Aber genau dieser Textbaustein sei ihm schon etliche Male untergekommen.
Und jetzt kommst du.