Bewährungsstrafe für Unglücksfahrerin

„Die 67-jährige Autofahrerin, die im Juli 2008 ein damals 15 Jahre altes Mädchen auf dem Weg zur Schule an der Kreuzung … schwer verletzte, wurde heute zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Schülerin, die seit dem Unfall auf den Rollstuhl angewiesen ist, trifft den Feststellungen des Gerichts kein eigenes Verschulden. Die Unfallfahrerin hatte bis zum Schluss behauptet, das Mädchen habe die Straße bei Rot überquert. Neben einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verhängte das Gericht ein dreijähriges Fahrverbot gegen die Rentnerin.“

So schreibt ein regionales Käseblatt, für die großen Hamburger Tageszeitungen war diese Meldung anscheinend nicht wichtig genug. Ja, es ist richtig. Die Crash-Oma, wie ich meine Unfallgegnerin inzwischen nenne, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. 20 Monate für ein Leben im Rollstuhl, keine weiteren Auflagen, nach drei Jahren Sperre bekommt sie ihren Führerschein wieder. Das finanzielle Chaos regelt ihre Versicherung – die Chancen stehen „gut“, dass die Unfallverursacherin bereits wieder Auto fährt, wenn ich noch meinem Schmerzensgeld hinterherrolle. Das einzige, was sie zu spüren bekommen könnte, könnte eine Höherstufung in ihren Versicherungsprozenten sein. Aber vielleicht hat sie sich auch dort abgesichert und einen Tarif gewählt, bei dem ihr Rabatt bei den ersten drei Unfällen erhalten bleibt… Okay, den Prozess muss sie zahlen, inklusive aller teuren Gutachten, meinen Anwalt, ihren Anwalt, … Und auf dem Schaden an ihrem Auto wird sie auch sitzen bleiben, meint mein Anwalt. Schwacher Trost.

Der Rechtsanwalt der Crash-Oma hat eine Geldstrafe gefordert. Er meinte, dass seine Mandantin nicht die Absicht gehabt hatte, mich umzufahren. Als sie realisiert hatte, dass ihr geplantes Abbiegemanöver zum Unfall führen würde, war sie so erschrocken, dass sie wie gelähmt war. Sie konnte nicht mehr richtig reagieren, ihr fiel in den wenigen Sekunden, die bis zum Crash bleiben, keine Alternative zu ihrem Handeln ein. Erst als es knallte, besann sie sich. Das sei ein Phänomen, das man häufiger finde, nicht ohne Grund hätten alle neuen Autos Brems-Assistenten, die eine solche Lähmung des Fahrers erkennen und automatisch eine Vollbremsung einleiten.

Mein Anwalt hat gesagt, dass das eine Schutzbehauptung sei, die zum ersten Mal im Plädoyer aufgetaucht ist, weil der Gutachter sie sonst vielleicht widerlegt hätte. Aber es war ein guter Trick, um das Gericht milde zu stimmen. Mein Rechtsanwalt hatte 3 Jahre und 6 Monate gefordert.

Entschuldigt hat sich die Trulla nicht mehr. Ich glaube, ich hätte auch gezweifelt, ob sie das ernst meint.

Eins hat das Gericht noch festgestellt: Mich traf an dem Unfall keine Schuld. Dadurch sollte es eigentlich kein Problem mehr geben, dass die Versicherungen zahlen. Eigentlich.

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