Sonderpädagogischer Förderbedarf

Dass die Suche nach einer Schule für mich nicht einfach werden wird, war mir von vornherein klar. Immerhin sind, gerade in Hamburg, sehr viele Schulgebäude bereits sehr betagt und damit gebaut in einer Zeit, in der Rollstuhlfahrer nur ausnahmsweise ein Recht auf angemessene Bildung hatten.

Als ich heute nacht mein Online-Mailpostfach aufräumte, fand ich im Spam-Ordner eine Antwort der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung auf eine Anfrage, die ich vor einigen Wochen dort gestellt hatte. Ich hatte in einem Absatz geschrieben, dass ich für das Schuljahr 2009/2010 auf der Suche nach einem rollstuhlgerechten Gymnasium bin. Die Antwort der Schulbehörde:

„Sehr geehrte Frau …, wir bedanken uns für Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, dass es in Hamburg kein rollstuhlgerechtes
Gymnasium gibt. Die schulische Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird durch individuelle Integrationsmaßnahmen, Integrationsklassen und Sonderschulen sichergestellt. Über Art und Umfang einer Fördermaßnahme entscheidet im Einzelfall die Schulbehörde im Rahmen eines Feststellungsverfahrens.“

Häh? Was? Eine Millionenstadt wie Hamburg hat in 2010 noch immer kein einziges Gymnasium so aus- oder umgebaut, dass man mit einem Rollstuhl dort am Unterricht teilnehmen kann? Und wer will mich erziehen? Mir wäre es lieber (und vor allem wichtiger), wenn ich was lernen dürfte!

Und was ist denn bitte sonderpädagogischer Förderbedarf? Ich möchte lediglich sitzend in den Klassenraum rollen und nicht laufend auf zwei Beinen. Braucht man dafür ein Feststellungsverfahren? Das hört sich fast
so an, als wenn mein Schulbesuch zum Schuljahr 2019/20 weitergeht. Unfassbar, diese gebündelte Kompetenz – ich sage es lieber nicht zu laut, bevor ich noch jemandem in die Suppe spucke.


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