Doof ist, dass ich Frank in dieser Woche nicht erreichen kann, da er zu einer Fortbildung ist. Frank hätte Zuhause die Unterlagen vorbereitet und wäre mit mir persönlich zum zuständigen Gericht gefahren, um eine Einstweilige Verfügung gegen meine Mutter zu beantragen. Und dann wären wir nicht wieder zu Hause gewesen, bevor wir nicht dieses Papier in der Tasche gehabt oder das Problem anders gelöst hätten. Ich weiß, nicht jeder Anwalt hätte diese Zeit und nicht jeder Anwalt könnte sich so intensiv kümmern. Ganz sicher hat es auch damit zu
tun, dass ich ihn privat kenne und wir unter demselben Dach wohnen.
Ich hatte ihn nach dem letzten Vorfall mit meiner Mutter (damit meine
ich die Aktion im Schwimmbad, nicht die vier SMS, die sie mir in dieser
Woche geschrieben hat) auf dem Handy angerufen, und er hatte mich gebeten, zu einem befreundeten Kollegen in dessen Kanzlei zu fahren. Er riet mir auch zu einer Einstweiligen Verfügung, besser sofort als später. Frank hielt es auch für besser, diese Verfügung über einen Anwalt beim Gericht zu beantragen und er hatte mit seinem Kollegen telefoniert. So gurkte ich also extra nach Eimsbüttel, fand auch auf Anhieb die Kanzlei, nur der Anwalt war nicht da, weil er kurzfristig zu einem Termin musste. Er hatte aber eine Kollegin aus seiner Kanzlei instruiert. Die Kollegin hörte sich das auch alles an, fand das alles ganz schrecklich, fragte mich fünf Mal, ob ich mir das alles gut überlegt hätte, da man damit ja viel Porzellan zerbrechen könnte, dann meinte sie, sie würde etwas an das zuständige Amtsgericht faxen. Ich müsste dort aber persönlich erscheinen und meinen Ausweis vorlegen und den Antrag dort auch unterschreiben, würde von dort die Unterlagen direkt ausgehändigt bekommen. Vermutlich machte die Kollegin das zum ersten Mal.
Ich gurkte also zu einem Amtsgericht im Stadtkern (die Zuständigkeit richtet sich nach der Anschrift meiner Mutter), wurde dort erstmal zu einer Sachbearbeiterin im Familiengericht geschickt, dann zu einem Typen, der alles mögliche aufschreiben wollte und dem ich alles auch noch einmal erzählen musste. Das Schreiben von der Anwältin war noch nicht da und ließ auch noch ewig auf sich warten. Und dann, irgendwann, als ich endlos auf dem Flur warten musste, kam die erste Sachbearbeiterin wieder auf mich zu, meinte, man hätte jetzt alle Unterlagen bekommen, auch das Fax von der Anwältin, hätte das auch einem
Richter vorgelegt, aber der Antrag sei abgelehnt worden, weil meine Mutter bislang weder mich wirklich verletzt hätte noch das angedroht hätte, noch hätte sie mich in irgendeine Situation gebracht, die mehr als lästig gewesen wäre. Die Interessen einer Mutter, Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen, seien sehr gewichtig und auch berechtigt, und es müsste zu ganz massiven Handlungen ihrerseits kommen, bevor man von einer Verletzung der Freiheit sprechen könnte. Auch könnte man nicht erkennen, dass sie mir nachstellt, denn die SMS-Texte seien fürsorglich und bittend und nicht in einer solchen Häufigkeit, dass sie belästigen.
Die Besuche am Schwimmbad seien nicht ausreichend. Das Gesetz verlange wiederholte Handlungen und die Mutter habe einmal nach meinem Rechten gesehen und sei einmal unbequem gewesen. Hier müssten wiederholte massive Eingriffe vorliegen und nicht drei Besuche pro Jahr.
Nach seiner Meinung sei auch ohne die Verfügung zu erwarten, dass sie in Kürze von mir wieder ablässt. Und: Dass die Reporterin wirklich meine
Mutter gewesen ist, sei ohne weiteres nicht beweisbar.
Frank meinte am Telefon, wir müssten den nächsten Schwimmbadbesuch abwarten, weil er vorher noch nicht wieder zurück sei, und dann kümmert er sich selbst um die Sache. Fazit: Außer Spesen nix gewesen.