„Der Antragsgegnerin wird untersagt, sich der Antragstellerin auf eine Entfernung von weniger als 50 Metern zu nähern, sie auf der Straße anzusprechen und ihr zu folgen, Zusammentreffen mit der Antragstellerin herbeizuführen, direkt Verbindung zur Antragstellerin, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 3.000,00 € angedroht und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu einem Monat.“
Man sehe im Verhalten meiner Mutter inzwischen eine vorsätzliche widerrechtliche Verletzung meines Rechts auf Freiheit sowie eine unzumutbare Belästigung und halte die Anordnung für erforderlich, um weitere drohende Verletzungen und Belästigungen abzuwenden – ich schreibe jetzt nicht den ganzen Senf ab, der da zu Begründung und Kosten noch drunter steht, nur so viel: Drei Handyfotos, geschossen in der Nähe des Croqueladens, auf dem meine Mutter zu sehen ist, wie sie versucht, vorne an meinem Auto hochzuklettern (was ihr wegen der glatten
Front des Viano nicht gelang, obwohl sie sich ziemlich geschickt an der Oberkante der Haube festgehalten hat und über dem Kennzeichen auf die Stoßstange klettern wollte), haben sogar denjenigen Richter umgestimmt, der letzte Woche noch die Ablehnung ausgesprochen hat, auch wenn der heute nicht zu entscheiden hatte, sondern wohl nur dazu befragt wurde.
Frank und ich hatten gestern abend eine Begründung gegen die Entscheidung des Gerichts geschrieben. Im wesentlichen ging es darum, dass diese permanenten Kontaktaufnahmen, die ohne meinen Willen und immer verbunden mit Streit und Einschüchterungen stattgefunden haben, schon im Krankenhaus durch das Klinikpersonal unterbunden wurden und sich seitdem wie ein roter Faden durch mein Leben ziehen. Sogar als sie in der Therapie war, hat sie mit unterdrückter Nummer teilweise 20 Mal pro Tag versucht, mich anzurufen und etliche SMS geschrieben. Das Schwimmtraining ist der einzige Ort, den sie kennt, und nur eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt und die Sensibilisierung meines Umfelds haben verhindert, dass sie weitere Adressen herausfindet. So beschränken sich ihre Kontaktversuche auf diesen einen Termin in der Woche, das passiert aber seit ihrer endgültigen Entlassung aus der letzten Therapie bislang jede Woche und ihre Aktionen sind zuletzt nur durch das Eingreifen dritter Personen zu beenden gewesen. Die Anwältin, die letzte Woche etwas an das Gericht gefaxt hatte, hatte wohl nur vier lapidare Sätze geschrieben.
Der Beschluss wird meiner Mutter nun zugestellt. Sie muss unterschreiben, dass sie das bekommen hat. Und dann warten wir mal ab, wann sie wieder auftaucht.
Sollte sie sich eine Zeitlang daran halten, kann ich mir vorstellen, wöchentlich eine Stunde für eine geordnete Familientherapie, meinetwegen auch in einer Einrichtung, die meine Mutter behandelt, einzusetzen. Nicht mit dem Ziel, ihr Kontakt zu ermöglichen, sondern um ihr zu helfen. Sofern ihre Therapeutin das für sinnvoll hält. Das steht in dem Beschluss des Gerichtes natürlich nicht drin und das Angebot gebe ich auch frühestens im nächsten Frühjahr ab, jenachdem, wie sich das alles hier entwickelt. Vielleicht würde ihr so etwas auch gar nicht helfen, ich weiß es nicht. Aber erstmal will ich meine Ruhe und vor allem respektiert werden. Ich lass mich doch hier nicht zum Spielball machen.