Heute bekam ich Post. Vom Einwohner-Zentralamt. Abteilung Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten. Hurra!
Nein, es geht nicht um das Busgeld, das ich, obwohl ich bereits eine „Fahrkarte“ habe, an die Uni zahlen muss, um es kurz danach wieder erstattet zu bekommen (wie ich inzwischen erfuhr), sondern um … anderen Verwaltungs-Irrsinn.
Mir wird vorgeworfen, vor rund zwei Monaten als Führerin meines Pkw folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: „Sie parkten auf einem für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde vorgesehenen Parkplatz, ohne die dafür erforderliche Berechtigung / Parkausweis für Behinderte von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.“
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werde ich mit einem Verwarngeld in Höhe von 35,00 Euro, zahlbar innerhalb einer Woche nach Erhalt, gemäß § 56 undsoweiter verwarnt.
Ich hoffe nun, dass es ausreicht, zu erklären, dass mein Parkausweis auslag (der liegt immer aus, schließlich habe ich keinen Bock, mein Fahrzeug irgendwo am anderen Ende der Stadt auszulösen) und eine Kopie meiner Ausnahmegenehmigung mitzuschicken. Lustig wird es jetzt, wenn ich
beweisen muss, dass der Ausweis wirklich dort lag. Aber vielleicht gilt
dann ja bei Aussage gegen Aussage auch mal für mich die Unschuldsvermutung…