Lebenslang Ausgeschlossen

Man muss gar nicht besonders starke gesundheitliche Einschränkunge haben, um an die finanziellen Leistungsgrenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu kommen. In der Regel ist bei 1.550 €, spätestens bei 1.918 in besonderen Härtefällen (schwere Demenz, Wachkoma, Krebs im Endstadium) Schluss. Ich denke, jeder weiß, dass weder für 1.550 € noch für 1.918 € ein Platz in der vollstationären Pflege zu bekommen ist. Entsprechend muss das eigene Einkommen, Vermögen, eventuell auch das de Eltern und Kinder, eingesetzt werden.

Vorsorgen kann man mit einer privaten Zusatzversicherung. Dabei gibt es zwei Modelle: Das staatlich nicht geförderte und das staatlich geförderte. Beim ersten, dem staatlich nicht geförderten, handelt es sich um einen individuellen Pflegeversicherungsvertrag, der mit jeder privaten Versicherung abgeschlossen werden kann. Eine Gesundheitsprüfun und Risikobewertung ist in aller Regel verpflichtend, Menschen mit Vorerkrankungen sind damit ausgeschlossen.

Bei dem staatlich geförderten Modell ist eine Gesundheitsprüfung und Risikobewertung nicht zulässig, das heißt: Alle die, die auf dem freien Versicherungsmarkt keine günstigere Police bekommen, werden es hier versuchen. Wer mindestens 120 € pro Jahr einzahlt, bekommt 60 € pro Jah staatliche Förderung dazu.

So ganz ohne Risiko-Abmilderung schließt aber bekanntlich kein privates Versicherungsunternehmen Verträge. Daher sind von diesen staatlich geförderten Verträgen kategorisch alle Menschen ausgenommen, die irgendwann in ihrem Leben schon einmal Leistungen aus der Pflegeversicherung bzw. vor 1995 Leistungen zur Pflege des Sozialhilfeträgers bekommen haben.

Mir ist schon klar, dass man einem möglichen Missbrauch irgendeinen Riegel vorschieben muss, sonst wäre es ja möglich, dass beispielsweise Maria so einen Vertrag abschließt, monatlich 60 € einzahlt und 3.000 € wieder zurückbekommt. Auch ist mir klar, dass eine Versicherung kein Risiko absichern kann, das mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt.

Aber … wenn jetzt jemand als Kind beispielsweise wegen einer kognitiven Einschränkung, Entwicklungsverzögerung, vielleicht sogar auc einer körperlichen Behinderung Pflegeleistungen bekommen hat, zum Beispiel stundenweise Betreuungsleistungen, Hilfe beim Duschen, … inzwischen aber völlig alleine zurecht kommt (sich also selbst katheter kann, vielleicht sogar Vollzeit arbeitet, eine Familie und Kinder hat) und auf Pflege nicht mehr angewiesen ist, höchstens vielleicht hin und wieder Hilfe im Haushalt in Anspruch nimmt, die er aber selbst finanziert, weil das für Pflegestufe 1 nicht ausreicht – dann ist diese Person ein Leben lang von einem Abschluss so einer Zusatzversicherung ausgeschlossen.

Solange das für private Versicherungsverträge gilt, kann man da kaum was machen. Aber die staatliche Förderung einer Pflegevorsorge pauschal allen Menschen vorenthalten, die schon einmal pflegebedürftig waren, halte ich für eine Benachteiligung eben dieser Menschen. Ihnen wird die Chance genommen, für sich und ihre Angehörigen (Kinder, Eltern) vorzusorgen, denn auch ein fitter Rollstuhlfahrer, der seit 30 Jahren keinen Cent Pflegeleistung mehr bezogen hat, kann eines Tages mit dem Auto verunglücken – und wird auch eines Tages alt und vielleicht dement Lebt aber vielleicht gesünder, als beispielsweise der Kettenraucher, der problemlos einen solchen Vertrag bekommt. Und wird vielleicht nie s pflegebedürftig, dass er die Leistungen in Anspruch nimmt – im Gegensatz zu jemandem mit gesicherter Horror-Diagnose, der seine Pflegebedürftigkeit schon jetzt voraussehen kann, aber trotzdem noch schnell problemlos einen solchen Vertrag abschließen kann.

Ich halte es für sinnvoll, wenn diese Ausschlussfrist nicht lebenslang gilt, sondern nur fünf Jahre. Also dass jemand von einem solchen Vertragsabschluss und der staatlichen Förderung ausgenommen wird, wenn er in den letzten fünf Jahren Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen hat. Meinetwegen auch, wenn in den nächsten fünf Jahren eine Verschlechterung des bestehenden Gesundheitszustandes eintritt. Es ist kaum darstellbar, dass jemand, de fünf Jahre ohne Pflege zurecht gekommen ist, nun plötzlich so viel schlechter dran sein soll, dass ein Gutachter ihm (ohne dass eine neue Situation eingetreten ist) aufgrund dieser „alten“ Behinderung künftig Leistungen bewilligt.

Derzeit läuft eine Online-Petition eines Sportkollegen beim Deutsche Bundestag, die den Gesetzgeber dazu anregen soll, über genau dieses Problem noch einmal nachzudenken. Ich halte diese Überprüfung für sinnvoll und würde mich freuen, wenn der eine oder andere ebenfalls mal über diese Problematik nachdenkt und anschließend mitzeichnet und eventuell auch verlinkt. Sollten tatsächlich 50.000 Stimmen zusammenkommen, wird diese Sache im Deutschen Bundestag in einer öffentlichen Sitzung verhandelt, bei der der Sportkollege sein Anliegen vor den Abgeordneten vortragen darf. Sollten weniger Stimmen zusammenkommen, wird der vorgetragene Sachverhalt in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt und ein Beschluss gefasst.

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