So leicht kann einfach sein

Und noch ein Nachtrag zum Thema „Assistenz“ und „Freibetrag für Vermögen auf dem Konto“ – einen, bei dem vermutlich selbst dem Amtsschimmel das Wiehern im Hals stecken bleibt.

Maria bucht seit einiger Zeit ihre Pflege- und Assistenzleistungen nach ihrem Bedarf in unserem Wohnprojekt und finanziert sie über ein so genanntes „trägerübergreifendes persönliches Budget“. Das ist im Grunde nichts anderes, als dass der Gesamtbedarf ermittelt wird, in einem Plan festgehalten wird, die verschiedenen Kostenträger (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt) sich untereinander klar werden, wer wieviel leistet – und dann kleckern nicht alle einzeln herum, sondern es gibt eine Gesamtzahlung von einem Träger und ihre Erstattungsansprüche regeln
sie untereinander.

Soweit, so gut. Im Oktober hat nun Marias Krankenkasse ihr EDV-System
umgestellt. Und deshalb die Zahlung für den Monat November bereits 14 Tage früher als üblich an das Sozialamt angewiesen. Natürlich steht im Verwendungszweck, dass es sich um das Geld für November handelt, aber: Irgendeine dämliche Vorschrift beim Sozialamt besagt, das Geld ist dem Monat zuzurechnen, in dem es erwirtschaftet wurde.

Das bedeutet (die folgenden Zahlen sind nur beispielhaft): Die Krankenkasse zahlt monatlich 750 €, die Pflegekasse zahlt monatlich 2.000 €, das Sozialamt zahlt monatlich 3.500 €. Zusammen sind das 6.250 €
jeden Monat. Am 01.10.13 hat das Sozialamt 6.250 € auf Marias Konto überwiesen. 2.750 € haben Kranken- und Pflegekasse dem Sozialamt erstattet.

Wegen der Umstellung in der EDV haben Kranken- und Pflegekasse nun am
16.10.13 noch einmal 2.750 € überwiesen – und zwar für November bestimmt. Das Sozialamt hat dieses Geld gleich an Maria durchgereicht, allerdings in der Akte vermerkt, dass im Oktober 2.750 € zusätzliches Geld eingegangen ist und einen Bescheid erlassen, dass im Monat Oktober nur Anspruch auf (3.500 € – 2.750 € =) 750 € gegen das Sozialamt besteht. Da am 01.10. bereits die 3.500 € vom Sozialamt ausgezahlt worden sind, sei eine Überzahlung entstanden, die im Monat November ausgeglichen wird. Im November zahlt das Sozialamt also nur 750 €…

Man kann das natürlich so machen, wenn es kompliziert sein soll. Dann
müsste man aber berücksichtigen, dass vor dem 01.12.13 ja kein Geld mehr von der Kranken- und Pflegekasse kommt. Damit müsste dann das Sozialamt diese 2.750 € nun doch wieder zahlen. – Das ist aber nicht vorgesehen, die Leistung ergebe sich aus der Vereinbarung und sei entsprechend gedeckelt. Maria wurde auf ein Schreiben von Frank aufgefordert, sorgsamer mit ihrem Geld zu haushalten…

Und als wäre das noch nicht genug: Als Kompromiss hat man Maria angeboten, die „zuviel“ benötigte Leistung als Darlehen zu erbringen. Gleichzeitig wird Maria aufgefordert, die Kontoauszüge des Budgetkontos und des privaten Kontos vorzulegen. Auf dem Budgetkonto ist eine Schwankungsreserve von 3.000 € nicht zu überschreiten; auf dem privaten Konto dürfen maximal die schon bekannten 2.600 € als Vermögen liegen. Wird beides überschritten, kürzt sich die Dezemberzahlung erneut um das,
was im Oktober zuviel auf den beiden Konten war.

Erst als sich der Dezernent der Behörde in das Verfahren eingeschaltet hatte, kam Licht ins Dunkel: Die Sachbearbeiterin, die das
sonst macht, ist krank, die Vertretung … ich schreibe nicht weiter. Lösung: Maria erstattet die 2.750 €, die am 16.10.13 für November von der Kranken- und Pflegekasse über das Sozialamt auf ihr Konto gezahlt wurden, an das Sozialamt zurück, weil es sich dabei um eine Fehlbuchung handelte. Anschließend werden dieselben 2.750 € vom Sozialamt wieder auf
Marias Konto zurück überwiesen, denn jetzt ist ja bereits November.

Hurra! Wenn doch alles so einfach wäre…

Fairerweise sollte ich erwähnen, dass man sich in einem persönlichen Telefonat mit Maria für die Panne entschuldigt hat.

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