Häuslebauer

Ich hatte es bereits vor einigen Monaten angedeutet, inzwischen sind wir eindeutig über die Planungsphase hinaus gekommen. Die toten Bäume sind weg, das Erdgeschoss steht, das erste Stockwerk ist auch bereits erkennbar. Zum Februar 2015 soll das Wohnhaus bezugsfertig sein.
Vier barrierefreie Wohnungen für eine oder zwei Personen (jeweils 60 m²) sind öffentlich gefördert und beginnen mit einer Kaltmiete von 342 €, zwei weitere ebenfalls barrierefreie Wohnungen im Erdgeschoss sind etwas größer und nicht öffentlich gefördert. Ich erzähle zur Zeit bewusst nur wenig, da ich nach wie vor Stress mit meiner Mutter befürchte. Dass sie heraus bekommt, wo das Objekt steht, ist mir nicht sehr recht. Möglichkeiten gäbe es genug, aber ich will es ihr nicht unnötig leicht machen.

Für mich ist dieses „Projekt“ einerseits die Möglichkeit, eine eigene Wohnung zu bekommen. Andererseits muss ich mir dringend etwas überlegen, wenn ich nicht jedes Jahr zunehmend mehr Steuern zahlen als Zinsen einnehmen möchte. Zum Glück unterliegen Unfall-Entschädigungen und Unfall-Renten nur beschränkt der Steuerpflicht. Dennoch muss ich mich entscheiden, ob ich jährlich eine größere Summe an den Staat zahlen möchte – oder ob ich mich anderweitig für das Gemeinwohl engagiere und vom Finanzamt verschont bleibe. Und da ich mich entscheiden kann, entscheide ich mich lieber, selbst Dinge in die Hand zu nehmen. Nein, fetten Gewinn macht man im sozialen Wohnungsbau nicht. Ein paar Euro bleiben hoffentlich am Ende hängen, aber dafür ist der Aufwand auch nicht gerade gering.

Auf jeden Fall freue ich mich schon sehr. Eigentlich. Denn ob ich schon in 2015 nach Hamburg zurück kommen kann, muss sich zeigen. Seufz.

Und wo ich gerade von barrierefreien Wohnungen schreibe, muss ich an ein Gespräch zurückdenken, das ich vor einigen Wochen hatte. Mit einem Freund, der in einer solchen barrierefreien Sozialwohnung wohnt. Und dort abgezockt wird. Mit einem ganz billigen Trick. Nach dem Gesetz ist es verboten (und mit einem Bußgeld belegt), für öffentlich geförderte Sozialwohnungen mehr Miete zu verlangen als von der Behörde genehmigt. Soll heißen: Genehmigt die Behörde pro Quadratmeter eine Kaltmiete von 5,50 € und nimmt der Vermieter 5,60 €, kostet das richtig viel Geld. Nicht nur der Gewinn wird abgeschöpft, sondern man wird noch richtig drauflegen müssen. Das erklärte mir kürzlich auch der Mitarbeiter der Stelle, die uns den Investitionskredit für unser Bauprojekt gibt.

Was aber möglich ist: Man baut 30 Wohnungen zu 54 m² und hätte gegenüber den dort einziehenden Mietern mit Einkommen im Bereich des Sozialhilfe-Niveaus einen Anspruch auf 297 € Kaltmiete, sofern man dem Beispiel von 5,50 € genehmigter Kaltmiete pro Quadratmeter folgt. Unter besonderen Umständen darf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße aber bis zu 10% größer sein als die tatsächliche, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das heißt: Ich schreibe einfach 60 m² in den Mietvertrag rein und fordere 330 € Kaltmiete pro Monat. Sind pro Wohnung 33 Euro mehr, bei 30 Wohnungen in einer Wohnanlage ist es ein Tausender pro Monat mehr. Nicht legal, aber es gibt angeblich keine gesetzliche Handhabe. Dieser besagte gute Freund von mir, der in einer solchen Wohnung wohnt, hat ausgerechnet, bis zum Ende des Förderzeitraums rund 2.500 € zu viel Miete zu zahlen – viel Geld für jemanden, der von einer Rente lebt, die 10 € über dem Grundsicherungs-Niveau liegt.

Es ist nicht etwa so, dass die Wohnung durch bauliche Abweichungen etwas kleiner ist als in den Zeichnungen steht. Sondern im Förderbescheid steht (und hier wurden die Angaben des Eigentümers übernommen) die Zahl 54 drin, mit dem Hinweis, dass diese Zahl in den Mietvertrag zu übernehmen ist, und im Mietvertrag steht 60. Die für die Förderung zuständige Behörde schreibt auf eine Anzeige dieses Freundes sinngemäß, es sei nicht ihr Bier, was er mit dem Vermieter vereinbart hätte. Sie kümmere sich nur um die Rechtsbeziehung vom der Behörde zum Eigentümer und nicht um die vom Mieter zum Eigentümer.

Was ihm bliebe wäre der Auszug. Aber wohin dann? Er hat kein Geld, selbst zu bauen. Und eine neue barrierefreie Sozialwohnung bekäme er nicht, hierfür bräuchte er eine Berechtigung, die nicht mehr erteilt wird, wenn man bereits einmal eine barrierefreie Sozialwohnung hatte (und dort ausgezogen oder rausgeflogen ist). Nahezu ausschließlich medizinische Gründe berechtigen mittellose Rollstuhlfahrer in Hamburg zum Umzug. Sofern sie bereits eine öffentlich geförderte Sozialwohnung bewohnen. Nochmal seufz.

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