Eulenspiegel

„Quäle stets ein Tier mit Schmerz, denn es fühlt wie du den Scherz.“ – Diesen verballhornten Spruch hörte ich kürzlich von Jugendlichen, die versuchten, im Bus eine Fliege mit einem Feuerzeug anzukokeln. Der Busfahrer hat die Jugendlichen auf offener Strecke rausgesetzt, ob wegen der Tierquälerei oder aus Sorge, dass demnächst sein Bus brennt, weiß ich nicht. Vielleicht auch aus beiden Gründen.

Keinen Brummer, sondern einen lebendigen Hund hat der Überlieferung nach Till Eulenspiegel, der vor 700 Jahren lebte und in Mölln in Schleswig-Holstein senkrecht begraben sein soll, beim Bier brauen in einen heißen Kessel geworfen. Der Hund hieß Hopf, und der Bierbrauer hatte Eulenspiegel gebeten, Hopfen in die Braupfanne zu werfen. „Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt“, soll es damals geheißen haben. Eulenspiegel sollte lustig sein und nicht nur Majestät haben darüber gelacht: Der Spruch ist noch heute an der Tagesordnung.

Ich kam kürzlich in den Genuss, die allererste Folge einer Vorabendserie sehen zu dürfen, deren aktuelle Folgen noch heute im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden. Als sie gedreht wurde, waren die Charaktere überrascht, dass künftig auch Frauen im Streifendienst eingesetzt werden sollen. Kinder, wie die Zeit vergeht: Meine Halbschwester Emma ist in diesem Jahr zur Oberkommissarin befördert worden und hat damit einen höheren Dienstrang als alle Charaktere dieser Serie vor dreißig Jahren. Wertschätzung und respektvoller Umgang hätten enorm zugenommen, sagt sie. Die älteren Kollegen erzählten oft, dass es früher sogar Prügeleien unter den Beamten gegeben hätte, das Klima sehr viel rauer war. Schimpfworte wie „Arschloch“, „Neger“ und „Penner“ seien an der Tagesordnung gewesen. Das sei heute undenkbar und würde sofort sanktioniert.

Trotzdem gibt es Ausgrenzung und Dummheit noch immer. Es gibt noch immer Menschen, die glauben, Frauen sind nur dumm und können gut backen. Und Kinder gebären. Okay, Männer können meistens weder backen noch Kinder gebären. Irgendwie müssen wir uns ja unterscheiden. Homosexuelle sind eklig. Behinderte sowieso. Vor allem, wenn sie sabbern, brummen und inkontinent sind. Dass mir jemand nicht die Hand gibt, weil er denkt, er könne sich anstecken, kommt auch in 2019 noch vor. Nicht täglich. Und nicht häufig. Aber so etwas gibt es. Und ich muss weiter dagegen kämpfen.

Ich kämpfe. Zum Beispiel mit einem Blog, der über 7 Millionen Mal aufgerufen wurde. Aber ich kämpfe zum Glück nicht alleine gegen die Dummheit.

Anlässlich meiner doch rund umfangreichen Schilderungen über das Krankenkassen-Gutachter-Drama von Helena
hatte ich einen recht umfangreichen Dialog mit einem Kumpel, den ich seit meiner Reha, also seit nun schon zehn Jahren kenne. Höheres Tier in einer Sozialbehörde, begleitet ehrenamtlich gerade eine junge Frau, die seit über einem Jahr versucht, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Die Frau hat, wie Helena, eine leichte Cerebralparese, also eine Hirnschädigung, die die Motorik (nicht die geistige Leistungsfähigkeit, die junge Dame macht gerade Abitur) einschränkt. Sie benutzt für längere Strecken (so ab 700 Metern) ebenfalls einen Rollstuhl, spricht ein wenig undeutlich und hat erhebliche Schwierigkeiten mit der Feinmotorik, vor allem der der Hände. Sie schreibt in der Schule beispielsweise am Laptop. Ich selbst kenne die Frau nicht persönlich.

Hinzu kommen angeborene Fehlbildungen beider Hüftgelenke und eine Überreaktion auf Wasser: Sobald sie duscht, bilden sich Quaddeln am ganzen Körper. Außerdem reagiert sie allergisch auf Insektengift-Proteine, muss also ständig hochpotente Medikamente injektionsfertig mitführen, falls sie mal von einer Wespe gestochen wird
und der Notarzt nicht rechtzeitig kommt.

Behinderung? Nö. Fehlanzeige. Das Versorgungsamt sagt: Das reicht nicht. Sie ist nicht so stark eingeschränkt, dass ihr Zustand in erheblichem Maße von dem eines gesunden Menschen ihres Lebensalters abweicht. Schließlich hat auch nur ihr Kinderarzt was dazu attestiert und kein Neurologe. Unser Haus-Gutachter kommt nach Aktenlage zu dem Ergebnis, es liege auch keine Hirnschädigung, sondern eine Entwicklungsretadierung vor.

Ich weiß noch, wie es mir ging, als mir mitgeteilt wurde, dass ich ein Vollpfosten bin. Wobei man mir ja eher gutmütig die Dinge attestiert hatte, die wirklich vorlagen. Retadiert war ich noch nie. Nicht mal auf dem Papier. Krüppel halt. Aber alleine diese Tatsache schwarz auf weiß zu lesen, hat mir damals schon gereicht.

Die junge Frau legt also Widerspruch ein und lässt sich brandaktuell von einer spezialisierten Kinderneurologin noch einmal von Kopf bis Fuß durchchecken. Legt ihr Hirn in eine bildgebende magnetische Röhre. Mit glasklaren Ergebnissen. Nix retadiert, sondern eine waschechte Cerebralparese. Reichte dem Amt wieder nicht. Dieses Mal sei die Abweichung zwischen dem (oberflächlichen und auf den Alltag bezogenen) Bericht des Kinderarztes und dem (fachlich bis in die tiefste Ebene abgegrenzten) Bericht der Fachärztin zu groß, von daher sei das alles unplausibel. Man setze alles auf Null und beauftrage einen externen Gutachter, einen niedergelassenen Neurologen, damit, das alles einzuschätzen.

Die junge Dame holt sich also schulfrei, muss einen handgeschriebenen Lebenslauf schreiben (kenne ich irgendwoher), taucht dort pünktlich auf und fährt, dem Rat ihres Rechtsanwalts folgend, natürlich nicht alleine dorthin, sondern nimmt eine Vertrauensperson mit. Bevor der Termin starten kann, kommt der Gutachter
ins Wartezimmer und blubbert die junge Frau an: Schön, dass Sie eine Begleitperson mitgenommen haben, die bleibt aber draußen. Die Begutachtung führe ich nur unter vier Augen durch. Als die junge Frau darauf besteht, dass die Vertrauensperson sich bei der Untersuchung still in eine Ecke setzt und zuschaut, verweigert der Gutachter die Untersuchung und kündigt an, ihr im Gutachten eine „mangelnde Kompromissbereitschaft“ zu attestieren. Was die Behörde später als mangelnde Mitwirkung auslegen werde, mit dem Ergebnis, dass es weder einen Ausweis, noch eine Gleichstellung gebe.

Ähm ja. Wie, du willst nicht angegrapscht werden? Bist du etwa zu keinen Kompromissen bereit? Ein Totschlag-Argument aus der Sicht jedes Rambos, eine Disqualifikation mit Pauken und Trompeten aus der Sicht all
jener, die Machtmissbrauch und Mobbing auch gegen den Wind riechen.

Das Glück der jungen Frau war wohl die Begleitung durch den Sozialrechts-Fuchs. Der hat die junge Frau, die nicht nur wegen der eigentlichen Begutachtungs-Situation unter großer Anspannung stand, sondern mit diesem Benehmen des Gutachters auch völlig überfordert war, ins Auto gepackt und ist mit ihr auf dem direkten Weg zu der Behörde gefahren, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Frei nach dem Motto: „Hier bin ich. Begutachten Sie. Mitwirkung liegt vor. Maximal. Kopie der Akte, alle Befunde, handgeschriebener Lebenslauf: Alles dabei.“

Die Sachbearbeiterin an der Publikumsfront hat nach zwei Sätzen die Flinte ins Korn geworfen und das Gespann in die Chef-Etage geführt. Die junge Frau durfte daran teilhaben, wie ihr Begleiter und eine ältere Dame aus dem höhere Dienst der Behörde sich über den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör und den damit verbundenen Anspruch auf ein faires Verfahren austauschten und sofort derselben Meinung waren. Dass beide der Überzeugung waren, dass insbesondere in einem Widerspruchsverfahren der freie und gleichberechtigte Zugang zur Justiz eher überkorrekt berücksichtigt werden müsse, zumal Deutschland bei der Umsetzung der anerkannten UN-Forderung ohnehin defizitär sei.

Nach kurzer Wartezeit auf dem Behördenflur, in der die Beamtin den Gutachter anfunkte, ließ sie durchblicken, dass sie höchstpersönlich vor Jahren eine Anordnung verfügt hatte, die Begleitpersonen bei Gutachten ausdrücklich zulasse. „Solange die Begleitperson sich nicht ungefragt einmischt oder dort randaliert, sondern der Gutachter seine Arbeit machen kann, soll sie doch still in der Ecke sitzen. Ich würde meinen Mann auch nicht unbegleitet zum Doktor lassen, alleine schon, weil er immer nur die Hälfte versteht.“

Ende vom Lied: Die Frau hat die Antragstellerin im Namen der Behörde ausdrücklich für diesen Vorfall um Entschuldigung gebeten und ihr einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter in Aussicht gestellt. Den kenne
sie persönlich, dorthin würde sie auch gehen. Und sie habe ihn extra angerufen: Selbstverständlich dürfe jederzeit eine Vertrauensperson dabei sein.

Ich frage mich nun, was wohl passiert wäre, wenn der Sozialrechts-Fuchs nicht dabei gewesen wäre. Dann hätte der Gutachter wohl festgestellt, dass noch immer keine Behinderung vorliege. Wer so drauf ist, ist aus meiner Sicht als Gutachter untauglich. Machtspiele und die damit verbundene Ausgrenzung haben in fairen Verfahren nichts zu
suchen!

Fand übrigens damals auch schon Till Eulenspiegel.

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