Fristen und Kopien

Ich kann nicht aufhören, immer wieder mit dem Finger darauf zu zeigen. Auch, wenn es nicht die Regel ist. Sondern die Ausnahme. Aber diese Ausnahmen kommen so häufig vor und sind so extrem, dass viele Menschen, die nicht damit zu tun haben, sich das überhaupt nicht vorstellen können.

Es geht um eine laufende Leistung des Jugendamts für Helena. Ich möchte ganz bewusst nicht auf Einzelheiten eingehen, weil es mir nicht um die fachliche (sprich: leistungsrechtliche) Diskussion geht. Die Leistung steht ihr zu, sie wurde bewilligt. Sie wurde nur bislang von der Behörde ihres alten Wohnorts bezahlt. Da Helena seit zwei Jahren nicht mehr am alten Wohnort (und nicht mehr in dem Bundesland) wohnt, ergibt sich automatisch eine neue Zuständigkeit.

Darauf sind wir im Mai telefonisch von der bisherigen Sachbearbeiterin aufmerksam gemacht worden. Wir müssten nichts unternehmen, wir sollten nur nicht lange abwarten, falls irgendwann kein
Geld mehr auf dem Konto sein sollte. Dann hätte irgendwas bei der Umstellung nicht geklappt. Dann müssten wir bitte sofort bei der neuen Behörde nachfragen. Das sei jene neue Behörde, die ohnehin schon die ganze Zeit vor Ort zuständig war, bisher aber nicht für die Leistungen aufkommen musste. Wie auch immer.

Natürlich war im Oktober kein Geld auf dem Konto. Also habe ich die örtliche Behörde angerufen. Ich hätte ja keinen Antrag gestellt, von daher werde auch nichts gezahlt. „Die Leistung ist aber nicht zum 30.09.
befristet worden und einen Aufhebungsbescheid habe ich auch nicht.“

Sie wollte sich kümmern. Drei Tage später hatte ich die Leistung auf dem Konto. Für November musste ich wieder nachfragen. Das sei untergegangen, wurde nachträglich überwiesen. Für Dezember kam wieder nichts. Man kümmere sich. Mitte Dezember hielt ich dann einen auf den 27.11. datierten Aufhebungsbescheid in den Händen. Die Leistung wird aufgehoben, weil sie nicht mehr benötigt wird. Keine weitere Begründung.
Einfach mal so in den Raum gestellt.

Also meinen Anwalt angerufen. Er sagt: „Widerspruch einlegen, um Akteneinsicht bitten. In der Regel werden die Akten digital geführt und dir wird ein Ausdruck zugeschickt. Ansonsten dort hinfahren, Klappe halten, alle Blätter einmal durch den Kopierer schicken und dann schickst du mir das. Das wird billiger, als wenn ich mir die Akte in die
Kanzlei hole. Und sollte der Widerspruch durchgehen, bleibt ihr mitunter auf den Anwaltskosten sitzen, weil es oft heißt, dass ein Anwalt im Vorverfahren nicht erforderlich war. Dann müssten wir die Kosten erst einklagen … ist einfacher so.“

Also Widerspruch eingelegt. Per Einschreiben mit Rückschein. Am 17.12. in einer Annahmestelle der Deutschen Post gegen Quittung eingeliefert. Der Rückschein kam nicht. Ich dachte mir: Das liegt wohl an dem hohen Aufkommen zu den Feiertagen, warte mal ab. Gestern habe ich
die Sendungsverfolgung im Internet aufgerufen. Letzter Eintrag: „Am 17.12. eingeliefert.“ Na super.

Also alles nochmal ausgedruckt. Ich dachte mir: Bevor ich das jetzt nochmal mit der Post schicke und darauf vertrauen muss, dass das in den nächsten drei Tagen ankommt, schickst du es wenigstens vorab per Fax. Mein Arbeitgeber hat noch ein Faxgerät, also … Dauerbesetzt. Über Stunden ist beim Faxanschluss der Behörde nur das Besetzt-Zeichen zu hören.

Das wird ja auch Gründe haben. Bevor das also gar nicht ankommt, dachte ich mir, ich bringe es persönlich vorbei. Gegen Eingangsstempel. Öffnungszeiten des Rathauses nachgeschlagen, nichts gefunden. Normale Sprechzeiten sind klar, aber während der Pandemie? Auf gut Glück hingerollt, tatsächlich: Es ist offen. Ein Sicherheitsmitarbeiter fragt,
ob ich einen Termin hätte. „Nein, ich möchte nur etwas abgeben.“ – „Können Sie da in den Briefkasten werfen.“ – „Ich hätte gerne einen Eingangsstempel, damit ich später nachweisen kann, dass es auch angekommen ist.“ – „Dann bitte die Hände desinfizieren und hinter die Linie stellen, bis Sie aufgerufen werden.“

Ich kam sofort dran. „Ich würde das gerne abgeben. Gegen Eingangsbestätigung.“ – „Kopie haben Sie dabei?“ – „Nein, leider nicht.“
– „Dann kann ich Ihnen das auch nicht bestätigen.“ – „Könnten Sie bitte
hier eine Kopie davon ziehen und das auf der dann bestätigen?“ – „Nein.“ – „Wie, Sie haben keinen Kopierer hier?“ – „Doch, aber wir dürfen für Eingangsstempel nichts kopieren.“ – „Na kommen Sie, ich zahle
die Kopie auch.“ – „Wir haben keine Kasse hier.“ – „Ich werfe was in die Kaffeekasse.“ – „Ich darf es nicht.“ – „Ich muss jetzt wirklich allen Ernstes als Rollstuhlfahrerin durch den ganzen Ort zurück, um eine
Kopie zu ziehen?“ – „Sie hätten ja gleich eine mitbringen können. Sie wussten ja schon zu Hause, dass Sie eine Bestätigung haben wollen.“

Unfassbar. Wegen einer Kopie. Bevor ich nun 20 Minuten durch den Ort gurke, dachte ich mir, ich frag mal bei der Apotheke nebenan. „Entschuldigung, könnten Sie mir vielleicht eben eine Kopie machen?“ – „Wir sind kein Copy-Shop.“ – „Bitte. Ich bezahl sie auch.“ – „Wir sind kein Copy-Shop.“ – „Können Sie mir dann vielleicht sagen, wo ich eine Kopie machen könnte?“ – „Wir sind auch nicht die Auskunft.“ – Das ist derselbe Apotheker, der bei Veordnungen im dreistelligen Bereich auch noch einen einzelnen Cent kassiert und dafür einen 50-Euro-Schein wechselt. Ich weiß, das eine sind gesetzliche Vorgaben. Das andere wäre aber Kundenservice.

Also tatsächlich wieder zurück. Kopie gezogen. Wieder zum Rathaus zurück. „Bitte die Hände desinfizieren.“ – Als ich dran bin, sitzt eine andere Mitarbeiterin am Empfang. „Ich möchte das hier abgeben und brauche auf der Kopie bitte einen Eingangsstempel.“ – „Auf mitgebrachten
Kopien machen wir grundsätzlich keine Eingangsstempel.“ – „Sondern?“ – „Sie können sich das abfotografieren.“ – „Das zählt aber nicht vor Gericht. Ich möchte bitte einen Eingangsstempel auf meiner Kopie.“ – „Ach, wollen Sie uns verklagen? Ich weiß ja gar nicht, ob die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Also wenn, dann mache nur ich die Kopie. Ausnahmsweise. Normalerweise ist das nicht vorgesehen. So bitteschön.“

Noch unfassbarer. Aber immerhin hatte ich meinen Eingangsstempel. Draußen schaute ich noch einmal drauf. Nicht, dass sie mir da „Abgelehnt“ oder ähnliches draufgedrückt hatte. Ich traue Behörden ja inzwischen alles zu. Nein, war ein Eingangsstempel. Aber Moment … von morgen. Der Stempel hatte tatsächlich das Datum von morgen. Also noch ein drittes Mal wieder zurück. „Bitte Hände desinfizieren.“

„Ach, heute ist noch gar nicht der Neunundzwanzigste? Uppsi. Dann haben wir ja schon den ganzen Tag falsch gestempelt.“ – Ich habe mir jeden Kommentar verkniffen. Aber es ist natürlich super, falls es noch andere Menschen gibt, deren Fristen am 28. abgelaufen sind.

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert