Nicht vermittelbar
Pflege und Assistenz von Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen wird, nachdem die Kosten oft die Höchstbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung überschreiten (oder dort nicht vorgesehen sind), von den betroffenen Personen, unabhängig ihres Verschuldens, selbst gezahlt. Oder von ihren Ehe- bzw. Lebenspartnern. Nur wenn diese die oft hohen Summen nicht zahlen können, springt der Staat, in diesem Fall die Sozialhilfe, für die Kosten ein. Immerhin wird, wenn auch oft lückenhaft oder unangemessen begrenzt und oft nicht standardisiert, sondern mitunter von Faktoren wie Wohnort oder Sachbearbeiter abhängig, Menschen mit entsprechenden Behinderungen schonmal grundsätzlich das Recht auf Teilhabe und damit verbunden die dazugehörige Leistung… Weiterlesen »Nicht vermittelbar