Ob der legendäre Krösus eine Frau hatte, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich weiß, dass gestern mein Verfahrenspfleger hier war und mit mir besprochen hat, wie es in meinem Streit mit der Versicherung der Unfallgegnerin weitergehen soll.Die Kosten für die lebenslange Behandlung und eine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt die Berufsgenossenschaft, da es sich um einen Wege-Unfall (Schulweg) gehandelt hat. Das haben die bereits anerkannt. Die BG holt sich diesen Anteil von der Versicherung der Unfallgegnerin selbst wieder. Damit habe
ich nichts zu tun. Auch die Anwaltskosten und der Ersatz von meinen Klamotten, meiner Brille, meinem Handy und was noch so alles geschrottet wurde, interessieren mich im Moment eher sekundär bis überhaupt nicht. Aber es gibt noch zwei Dinge, die sehr interessant sind. Ich habe nach Ansicht des Anwaltes Anspruch auf angemessen hohes Schmerzensgeld. Die Versicherung hatte bereits 12.000 Euro geboten, mein Anwalt hat 220.000 Euro gefordert. Gestern war, wie gesagt, der Verfahrenspfleger hier, um mir mitzuteilen, dass die Versicherung der Unfallgegnerin bereit wäre, sich außergerichtlich auf 165.000 Euro zu einigen. Hinzu käme noch ein Ausgleich für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 32 Euro monatlich. Mein Anwalt hat mir dringend geraten, das Angebot anzunehmen. Außerdem gibt es beim selben Versicherungsunternehmen eine private Unfallversicherung, die mein Vater mal abgeschlossen hat, als ich angefangen habe zu reiten. Die Versicherungssumme bei Voll-Invalidität beträgt 100.000 Euro, allerdings mit einer 5-fachen Progression. Das bedeutet im Klartext, dass eine halbe Million Euro zur Auszahlung fällig sind. Das Versicherungsunternehmen bestätigt das bereits, man habe anfangs die Querschnittlähmung überlesen und sei nur von ein paar Knochenbrüchen ausgegangen. Daher sei es zu der lächerlichen Summe von 12.000 Euro (auch hier) gekommen. Es geht noch weiter. Die Berufsgenossenschaft zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsrente, solange ich nicht mehr als 15 Stunden (20 Schulstunden) pro Woche arbeiten (zur Schule gehen) kann. Diese beträgt
- rund 730 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag
- rund 1.100 Euro monatlich bis zum 21. Geburtstag
- rund 1.400 Euro monatlich bis zum 25. Geburtstag
- rund 1.900 Euro ab dem 25. Geburtstag.
Auf diese Rente (und eventuelle Zinsen) muss Einkommenssteuer bezahlt werden, allerdings auf das Schmerzensgeld und dessen Zinsen nicht. Das bedeutet, dass nur die 730 bis 1.900 Euro als tatsächliches Einkommen gilt und davon noch 8.200 Euro alleine wegen meiner Behinderung abgezogen werden dürfen. Dann bleiben bei 1.900 Euro monatlich nur unter 15.000 Euro pro Jahr, die wegen Geringfügigkeit überhaupt nicht versteuert werden müssen. Im Klartext heißt das: Auch die Rente bleibt steuerfrei. Allerdings gibt es durch diese Rente weder BaföG, noch Wohngeld, noch Kindergeld noch sonstwelche anderen Sozialleistungen.Die BG bietet an, auf die Hälfte der Rente, die in den nächsten 10 Jahren zu zahlen ist, einen Abschlag zu bekommen. Das heißt: Die Hälfte wird monatlich ausgezahlt, die andere Hälfte gibt es als Einmalzahlung für die nächsten 10 Jahre im Voraus, wobei von der Einmalzahlung allerdings 10% abgezogen werden. Der Verfahrenspfleger hat diese Möglichkeit durchgerechnet mit Zinsen und Zinseszinsen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Abschlag lohnt, wenn man ihn anlegt und dafür mindestens 1,9% Zinsen bekommt. Dadrunter lohnt es sich nicht, dadrüber auf jeden Fall. Der Abschlag beträgt ohne Zinsen knapp 80.000 Euro und würde am 18. Geburtstag fällig werden. Dann gibt es noch eine Pflegepauschale, mit der eine eventuell nötige Pflegekraft bezahlt werden soll. Gezahlt werden bei mir 480 Euro monatlich pauschal. Fasst man das zusammen (nein, ich habe schon lange den Überblick verloren, ich tippe das meiste von einer Aufstellung ab, die der Verfahrenspfleger geschrieben hat), ergeben sich Einmalzahlungen:
- 500.000 Euro Invaliditätszahlung private Unfallversicherung (steuerfrei)
- 165.000 Euro Schmerzensgeld Unfallgegnerin (steuerfrei)
- 80.000 Euro Abschlag EU-Rente (steuerpflichtig)
Legt man diese rund Dreiviertel Million (mir wird ganz schwindelig) sicher an, bekommt man dafür etwa 3% Zinsen. Dadurch gibt es steuerfreie Zins-Einnahmen in Höhe von rund 1.850 Euro monatlich. Das heißt:
- 1.862,50 Euro Zinsen (zum größten Teil steuerfrei)
- 555,50 Euro halbe EU-Rente (steuerpflichtig)
- 480,00 Euro Pflegepauschale (steuerfrei)
- 32,00 Euro Mehrbedarf (steuerfrei)
——– - 2.930,00 Euro als 18-jährige
Bis ich 28 bin, kämen stufenweise noch 400 Euro dazu, mit 28 könnte der nächste Abschlag für die nächsten 10 Jahre (rund 100.000 Euro) beantragt werden. So ganz realisiert habe ich das alles noch nicht. Der Verfahrenspfleger hat mich gefragt, ob Probleme haben würde, dieses Geld anzunehmen. Schließlich ist es nicht gerade wenig. Wenn ich aber bedenke, dass das Geld zur Hälfte von der Versicherung der Unfallgegnerin stammt und zur anderen Hälfte aus einem privaten Versicherungsvertrag, dann muss ich sagen: Nein. Kein Problem. Ich glaube nicht, dass ich mich schämen muss, wenn ich das Geld annehme, was mir eine Versicherung zahlt, weil mich jemand zum Krüppel gefahren hat.