Her zu Fuß und hin zurück

Seit einiger Zeit beschäftigt mich eine Auflage im Führerschein, die ich nicht klar verstehe. Ich darf mit dem Auto zur Physiotherapie fahren und zum Einkaufen, aber nicht zum Sport. Oder? Gehört der Sport bei mir zur „therapeutischen Behandlung“ oder nicht?

Die Polizei, die mich auf dem Weg zum Sport anhält, wird sich sicherlich sehr leicht davon überzeugen lassen, dass es sich um Sport zur therapeutischen Behandlung handelt. Was aber, wenn ich auf dem Weg dorthin einen Crash baue und irgendein Gericht hinterher entscheidet, dass ich gar nicht hätte fahren dürfen? Das Risiko will ich nicht eingehen. Also rief ich heute bei der Führerscheinstelle an, um genau das zu fragen.

Antwort: „Sie haben Bestandsschutz. Nach heutigem Recht würden Sie eine solche Ausnahmegenehmigung, wie Sie sie haben, nicht mehr bekommen.“ – „Heißt was?“ – „Heißt, dass heute grundsätzlich keine Fahrten mehr zur Führung des Haushalts bewilligt werden, sondern nur noch Fahrten zum Arbeitsplatz oder zur Schule und auch nur noch auf eingetragener Streckenführung.“ – „Und zählt der Sport nun zur Therapie?“ – „Eindeutig nein, es sei denn, es ist vom Arzt verordneter und von der Krankenkasse bezahlter Rehabilitationssport.“

Im Falle des Schwimmtrainings ist es das. Das heißt, ich darf zum Schwimmen mit dem Auto fahren, zum Biketraining oder zum Schnellfahr-Training nicht. Und wenn ich erst schwimme und dann Bike fahre, muss ich zwischendrin das Auto nach Hause fahren und mit dem Bus wiederkommen, wie jemand, der sich spontan entschließt, sich in der Kneipe vollzukippen.

Egal. Ich will nicht meckern. Es scheint, als wäre ich ganz gut bedient. Und in einem Jahr bin ich 18, dann fahre ich überall hin. Ätsch!

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert