Kein vorläufiger Rechtsschutz

Mal wieder ein völliger Reinfall vor Gericht: Mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat und auch bei mehreren Selbsthilfeverbänden als Verbandsjurist tätig ist, hat Cathleen ihre Krankenkasse verklagt (siehe auch hier), sie mit ausreichend Verbrauchshilfsmitteln zu versorgen. Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, dass sie ab sofort wieder so viele Pampers bekommt wie sie auch benötigt. Ergebnis: Die Richterin sagte, dass sie die Situation von Cathleen „unerträglich und indiskutabel“ findet. Das Problem liege aber nicht bei der Krankenkasse, sondern beim Lieferanten. Die Krankenkasse hat mit einem Lieferanten einen Vertrag geschlossen, dass er alle bei dieser Kasse versicherten Menschen mit vernünftigen Inkontinenzhilfsmitteln versorgt. Dafür bekommt er pro Person eine durchschnittliche Pauschale von immer 33 Euro. Er bekommt die 33 Euro also sowohl, wenn jemand nur für 8,25 Euro ein Paket Tena Lady abruft, als auch wenn jemand für eigentlich 75 Euro drei Kartons Pampers benötigt. Wenn der Lieferant jetzt, nachdem die Verträge geschlossen sind, die Tena-Lady-Omas mit Kusshand nimmt, bei den anderen aber erzählt, dass die Kasse nur Produkte bis 33 Euro bezahlt, ist das nicht rechtmäßig.

Die Richterin hat der Kasse empfohlen, zu überprüfen, ob der Vertrag richtig geschlossen wurde, so dass er auch wirklich so umgesetzt werden muss, wie man sich das bei Vertragsabschluss vorgestellt hat, und ober er dann auch wirklich so umgesetzt wird von dem Lieferanten. Es ist also eine Sache zwischen der Kasse und dem Lieferanten, nicht aber zwischen dem Versicherten und der Kasse. Daher gibt es keinen vorläufigen Rechtsschutz – die Kasse handelt nach dem Gesetz. Cathleen kann sich aber bei der Kasse beschweren und darauf drängen, dass die Kasse dem Lieferanten auf die Füße tritt. Tut die Kasse das nicht vernünftig, kann Cathleen sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Vorläufigen Rechtsschutz gibt es aber -wie gesagt- nicht.

Aber die Klage an sich ist trotzdem nicht erledigt. Das war ein Eilverfahren vorab. Die Verhandlung hierzu kommt nochmal hinterher. Bis dahin hat sich entweder das Problem erledigt oder der Rechtsanwalt kann nachlegen. Einen Termin für die Verhandlung gibt es nicht vor Sommer 2012. Bis dahin schafft es die Krankenkasse entweder, dem Lieferanten auf die Füße zu treten oder Cathleen geht weiterhin von ihrem Taschengeld in Vorleistung.

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