Mein Rollstuhl ist endlich wieder repariert. Nach nur 12 Tagen kann ich endlich wieder auf eigenen vier Rädern unterwegs sein und bin nicht mehr auf die Leihgabe von Sofie angewiesen. Der Typ vom Sanitätshaus hat das von meinem Vater bei dieser Aktion zerstörte Rad entsorgt (da war nichts mehr zu richten, selbst die Steckachse hatte etwas abgekriegt), ein neues vorbeigebracht und auch zwei weitere komplette Räder mitgeliefert. So kann ich nun bei einer Reifenpanne (die wegen der pannensicheren Bereifung eigentlich selten vorkommt) oder anderen Schäden an den Rädern (Acht etc.) erstmal das Rad oder die Räder im Ganzen austauschen und habe sofort wieder einen fahrbereiten Rollstuhl.
Schon gestern kam die Mitteilung von der Unfallkasse, dass sie die Kosten der Instandsetzung in voller Höhe übernehmen. Sie belaufen sich auf insgesamt 1.103,54 € einschließlich Steuer. Für drei 24-Zoll-Rollstuhlräder einschließlich Lieferung. Ich bin mal gespannt, ob sie meinem Vater etwas davon in Rechnung stellen. Richtig fände ich es. Zumindest das eine Rad.
Und wo wir gerade beim Geld sind: Das Vermögensverzeichnis steht noch immer aus. Frau Bummel hat erneut gedrängelt, dass sie es dringend benötigt. Ich habe inzwischen vom Gericht erfahren, dass es dafür folgende Richtwerte gibt: Einzelstücke, die einen Neuwert von 25 Euro nicht überschreiten, können unter „Haushaltsgegenstände von geringem Wert“ oder „persönliche Gegenstände von geringem Wert“ zusammenaddiert werden. Für Sammlungen, bei denen alle dazugehörigen Teile insgesamt einen Neuwert von 50 Euro nicht überschreiten, gilt das gleiche.
Das bedeutet: Ich darf brav zählen. Ich wusste noch gar nicht, dass ich so viele Einzelstücke zu 24,95 Euro in meinem Besitz habe. Es ist sagenhaft. Eine Sache bereitet mir aber noch Kopfzerbrechen: Mein Delfin-Dildo hat mal 29,95 Euro gekostet. Ich überlege jetzt, ob ich das so in die Liste schreibe, oder ob ich ihn lieber mit ein paar Kondomen zusammen in eine Schublade packe und die Schublade als nicht-deklarationspflichtige Spielzeugsammlung für 34,95 Euro bezeichne.
Oder soll ich lieber sagen, dass es ein Delfin im Sonderangebot war, der ebenfalls nur 24,95 Euro gekostet hat? Vermutlich würde ich so oder so einen Betrug begehen, und das ausgerechnet gegenüber einem Gericht! Ob und wie ich dafür wohl mal bestraft werde?.