Wahrnehmbare Häufung

Als ich vorgestern auf dem Weg zum Schwimmtraining mal wieder nicht
mit einem öffentlichen Bus fahren durfte, weil schon ein weiterer Rollstuhlfahrer drinnen stand und der Busfahrer den Aufstand probte (er habe eine Vorschrift zu beachten, wonach nur ein Rollstuhlfahrer mitgenommen werden dürfe), wusste ich noch nicht, dass ich einen Stein ins Rollen bringen würde. Jedes Mal, wenn mir so etwas passiert, schreibe ich inzwischen einen (auf meinem PC bereits fertig gespeicherten und nur noch mit den aktuellen Daten zu füllenden) Brief an den jeweiligen Verkehrsbetrieb – mit Durchschrift an die zuständige Verkehrsbehörde. Alle anderen Rollstuhlfahrer aus der WG und etliche weitere Leute, die ich vom Verein kenne, machen das inzwischen genauso, weil es einfach nervt, wenn es immer von der Laune eines Busfahrers abhängig ist, ob man mitgenommen wird oder -wie in diesem Fall- 40 Minuten auf den nächsten Bus warten muss.

Bisher bekam ich immer nur als Antwort, dass man mit dem jeweiligen Fahrer gesprochen habe und man hoffe, künftig sei damit alles in Ordnung. Die Behörde hingegen bedankte sich bisher immer und schrieb, dass der Verkehrsbetrieb auf die Mitnahmepflicht hingewiesen worden sei und man davon ausgehe, dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall gehandelt hat.

Heute jedoch bekam ich von der Behörde kein Standardschreiben, sondern einen persönlich verfassten Brief, in dem man mir mitteilte, dass man wegen einer „wahrnehmbaren Häufung dieser Vorfälle“ dem Verkehrsunternehmen „aufgegeben“ habe, innerhalb von 14 Tagen „Maßnahmen
einzuleiten, die eine nachhaltige Schulung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die aktuelle Rechtslage“ sicherstelle. Man habe das Unternehmen darauf hingewiesen, dass in einem Wiederholungsfall „ein Bußgeldverfahren eingeleitet“ werden könne. So weit sind wir also inzwischen. Steter Tropfen höhlt den Stein?!

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