An den Rand gedrängt

Es ist gerade mal einen Monat her, als ich unter der Überschrift Rollstuhlfahrer zahlen doppelt über die Vergabepraxis für rollstuhlgerechte Wohnungen in Hamburg geschrieben habe. Jana wartet übrigens immernoch auf ihre Einzugsberechtigung, man prüft noch, vielleicht wird es ja zum 01.10. etwas.

Inzwischen bin ich auf einen Artikel aufmerksam gemacht worden, der im MieterJournal (3/10, Seite 5) des Hamburger Mieterbundes erschienen ist. Darin geht es zwar nicht um die abenteuerliche Abfrage einer medizinischen Diagnose als Begründung für einen Wohnungswechsel, wohl aber darum, dass das ganze Thema anscheinend über Jahre in Hamburg völlig vernachlässigt wurde.

So heißt es in dem Artikel: „Mitunter erscheint dann gar ein Leben im Heim erträglicher als die Einzimmer-Hochhauswohnung am Rande von Billstedt. Der verarmte Stadtteil verfügt über die meisten rollstuhlgerechten Wohnungen in Hamburg, 104 an der Zahl. In Eimsbüttel hingegen konnte die Zentrale Vermittlungsstelle der Stadt nur zwölf vorweisen, im noblen und zentralen Rothenbaum sogar nur vier. Wie die SPD-Fraktion auf eine Anfrage an den Senat im vergangenen Jahr weiter erfahren konnte, standen 184 Bewerber auf der Warteliste für die insgesamt 1.158 barrierefreien Wohnungen, nur fünf davon waren als frei gemeldet.“

Wenn man dann bedenkt, dass die 184 Bewerber einen Dringlichkeitsschein benötigen, also akut von Obdachlosigkeit bedroht oder in unerträglicher Lage wohnen müssen (nachgewiesen beispielsweise durch ein ärztliches Attest), dann bekommt die ganze Geschichte noch eine wesentlich andere Dimension. Tja, Hamburg, irgendwas machst du falsch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert