Über Behördenpost freue ich mich doch immer wieder ganz besonders. Meistens verbergen sich in diesen Briefumschlägen nette Überraschungen. Entweder braucht man danach einen Anwalt, viel Geld oder viel Zeit.
Zunächst hatte ich vermutet, dass es um die einstweilige Verfügung geht, die gegen meine Mutter erlassen worden ist. Als ich den Brief dann
jedoch las, stellte ich fest, dass es um etwas ganz anderes ging: Man wolle mich in einer Betreuungssache anhören und es werde ein Sitzungstermin anberaumt. Ich habe das gleich an Frank weitergereicht, der dann Licht ins Dunkel brachte.
Das, was hier auch bereits einige Kommentatoren erwähnt hatten, hatte
die Klinik, in der meine Mutter zur Zeit stationär behandelt wird, angeregt, nämlich die Einrichtung einer Betreuung. Aus einem dem Gericht
vorliegenden Gutachten ergebe sich, dass meine Mutter psychisch krank sei und einige ihrer Angelegenheiten derzeit nicht selbst regeln könne. Man wollte nun mit mir reden, da meine Mutter wohl angegeben hat, dass ich die einzige nahe Verwandte sei, zur der sie noch Kontakt habe. Frank
meinte: „Die fingen gleich an, es sei eine bürgerliche Pflicht, eine solche Betreuung zu übernehmen.“
Was die aber nicht geschnallt haben, war, dass drei Türen weiter dasselbe Gericht gegen meine Mutter ein Näherungsverbot angeordnet hatte. „Ich habe denen gleich erklärt, dass der Sperrvermerk in den Einwohnermeldedaten, über den das Gericht bereits gestolpert war, eben wegen der Mutter eingerichtet worden war und deine Anschrift in der Akte
nichts zu suchen hat“, sagte er. Es sei ausgeschlossen, dass ich die Betreuung meiner Mutter übernehme. Zudem sei ich in einer körperlichen Verfassung, für die nach dem Gesetz ebenfalls eine Betreuung beansprucht
werden könne – und das reiche wohl als formaler Ablehnungsgrund aus.
Das sah die Rechtspflegerin genauso. Im Gesetz steht tatsächlich, dass auch für körperlich behinderte Menschen (neben geistig und psychisch behinderten Menschen) ein Betreuer bestellt werden kann, wenn jemand sich mit den Aufgaben des täglichen Lebens überfordert fühlt. Der
einzige Unterschied bei körperlich behinderten Menschen ist, dass diese
nur selbst für sich einen Betreuer beantragen dürfen, nicht etwa ein Dritter oder das Gericht selbst (wie es bei geistig oder psychisch behinderten Menschen der Fall sein kann.)
Ich hatte mich bisher mit diesem Schritt, nämlich für meine Mutter eine Betreuung anzuregen, zurückgehalten, da ich die Folgen eines solchen Antrags nicht überblicken konnte. Nun ist mir diese Entscheidung
abgenommen worden. Ich hoffe, es hilft meiner Mutter und sie findet ihren Weg. Heftig.