Zwei Mal Justitia

Ziemlich genau vor einem Jahr verunglückte nahe unserer Trainingsstrecke ein Rennradfahrer bei seine Straßentraining tödlich, als er mit einem entgegen kommenden Lkw kollidierte. Drei weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Lkw-Fahrer war in eine Kolonne aus 30 Rennradfahrern gecrasht. Uns erreichte diese Nachricht damals im Trainingslager. Den getöteten Radfahrer haben wir nicht gekannt, die Strecke nutzen wir nicht, unsere (während unseres nächtlichen Trainings für den Autoverkehr gesperrte) Handbike-Trainingsstrecke ist aber nicht weit von dem Unfallort entfernt.

Gestern nun wurde in dem Prozess das Urteil gesprochen. Der Lkw-Fahrer hätte nach Überzeugung des Gerichts an dieser Stelle, an der die Straße nicht mal sechs Meter breit ist, nicht überholen dürfen. Die Kollision mit den -vorschriftsmäßig- in Zweierreihen (etwa 1,30 Meter) fahrenden Rennradfahrern war demnach vorprogrammiert. Das Gericht ging von einer tragischen Fehleinschätzung des Lkw-Fahrers aus. Ein grob rücksichtsloses, verkehrsgefährdendes Verhalten sei aber nicht feststellbar gewesen, auch dadurch nicht, dass der Lkw-Fahrer kurz zuvo noch ein anderes Fahrzeug in einer engen, unübersichtlichen Kurve mit überhöhter Geschwindigkeit überholt und sich vierzehn Tage vorher bereits aus ähnlichem Anlass eine Prügelei mit zwei anderen Rennradfahrern geliefert hatte. Auch die drei Einträge im Verkehrszentralregister, alle wegen zu schnellen Fahrens, hätten mich sehr nachdenklich gestimmt, hätte ich in dieser Sache etwas zu entscheiden. Habe ich aber nicht, ich bin noch nicht einmal fach- und sachkundig.

Das Urteil: 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Und noch eine Sache ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Die ehemalige Mitarbeiterin, die am 13. November 2012 unserer Maria zwei Ohrfeigen verpasst und das später auch zugegeben hatte, kommt halbwegs ungeschoren davon. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer freiwilligen Spende in Höhe von 250 € zu Gunsten einer Beratungsstelle für Gewaltprävention eingestellt. Insbesondere die Tatsache, dass sie seit ihrer letzten Entlassung keinen neuen Job gefunden hat, soll die Höhe der Zahlung plausibel machen. Um einem zivilrechtlichen Verfahren über Schmerzensgeld vorzubeugen, hat die ehemalige Mitarbeiterin Maria über ihren Anwalt ebenfalls 250 € angeboten. Wer sich auskennt, weiß, dass das möglicherweise bis zu 250 € mehr sind, als man je vor einem Zivilgericht für zwei Ohrfeigen erstreiten könnte. Ich finde, da kann Maria nur froh sein, dass sie ihr nach den Ohrfeigen keinen Stinkefinger gezeigt hat. Das wäre vermutlich teurer geworden. Für Maria. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

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