Doch keine behinderten Parkplätze

Manchmal kann, manchmal muss es auch recht schnell gehen. Laut Geschäftsordnung der Hamburger Bürgerschaft muss eine so genannte „Kleine Anfrage“, also eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentsabgeordneten an die ausführende Behörde, innerhalb von 8 Tagen beantwortet werden. Und entsprechend schnell konnte auch die Frage geklärt werden, warum es in Hamburg nicht möglich sein soll, bei einer Veranstaltung, zu der viele Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erwartet werden, die öffentliche Parkraumsituation an die kurzfristig veränderten Bedürfnisse anzupassen. Also auf Deutsch: Kurzzeitig ein paar mehr Behindertenparkplätze zu schaffen, sofern der Platz das zulässt. Auf „herkömmlichen“ Parkplätzen können die Autos von beispielsweise Rollstuhlfahrern zwar auch stehen, nur brauchen die ja in der Regel mehr Platz zum Ein- und Aussteigen, so dass sie aufgeschmissen sind, wenn inzwischen jemand auf wenige Zentimeter an das
Auto herangefahren ist. Dann müssten die Rollstuhlfahrer halt im Regen warten, bis der Nachbar wiederkommt. Falls er heute nochmal wiederkommt. Oder eben durch den Kofferraum reinkrabbeln…

Ergebnis: Die Möglichkeit, so etwas temporär einzurichten, gibt die Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit den dazugehörigen Vorschriften sehr wohl und auch sehr eindeutig her. Es war anscheinend lediglich ein Problem des örtlich zuständigen Beamten, der das nicht wusste und wohl auch bei seinen Vorgesetzten nachgefragt hatte, nur letzlich dann eine andere und eigene Meinung dazu hatte. Nämlich die, dass man Rollstuhlfahrer damit bevorzugt.

Insoweit muss ich meinen Beitrag vom 28.11.13 korrigieren: Nicht die Stadt hat damit ein Problem, sondern lediglich ein einzelner Beamter, der die Stadt falsch vertreten hat. Bleibt abschließend zu hoffen, dass es nächstes Mal besser klappt.

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