Ich mache das selten, aber heute möchte ich einen Nachtrag zu meinem gestrigen Beitrag
hinzufügen. Denn die Bundesregierung hat genau zu meiner gestrigen Frage, warum ihre Wahl auf Verena Bentele gefallen ist, Stellung bezogen. Sie führt aus:
„Frau Bentele verfügt als unmittelbar Betroffene […] über eine entsprechende Lebenserfahrung. Sie hat es als Mensch mit einem Sehhandicap geschafft, Abitur zu machen und zu studieren, und sie hat zwölf paralympische Medaillen gewonnen. […] Das ist hinreichend Beleg für ihre Qualifikation und auch für die Überzeugungskraft, die sie bei solch einer Aufgabe haben muss. […] Es ist sehr selten, als vollständig blind geborener Mensch Abitur zu machen, ein Studium zu absolvieren und derart herausragende sportlerische Leistungen zu zeigen.“
Schade, kann ich dazu nur sagen. Ich hätte erwartet, dass unsere Bundesregierung schon einen Schritt weiter ist. Aber dann gebe ich meinen Mitmenschen die Zeit, die sie brauchen. Ich hoffe, dass Verena Bentele es schafft, andere davon zu überzeugen, dass sie eben nicht deshalb außergewöhnlich ist, weil sie als blinder Mensch ein herausragendes Abitur, ein bestechend abgeschlossenes Studium und eine einmalige sportliche Karriere hingelegt hat; sondern weil ihr einmaliger
Lebensweg einen Menschen geformt hat, der weiß, wie man andere Menschen
bewegt und Menschen mit Behinderung davon überzeugen kann, dass es sich
lohnt, weiterhin für ein gleichberechtigtes Miteinander und damit gegen
jede Behinderung zu kämpfen. Ich wünsche ihr dafür viel Kraft und drücke ihr meine Daumen.
Auch meine Frage, ob Verena Bentele künftig überhaupt vor dem Parlament sprechen darf, weil sie eben kein Mandat hat, ist aufgegriffen
worden: Diese Frage werde derzeit noch geprüft. Und noch etwas: Anders als bisher angenommen, soll die Tätigkeit nicht im Ehrenamt, sondern mit
einem regulären Arbeitsvertrag ausgeführt werden, was ich mit Blick auf
die Bedeutung der Tätigkeit sehr begrüße. Bleibt nur zu hoffen, und das
meine ich ehrlich und ohne jeden Unterton, dass Frau Bentele für ihre Tätigkeit keine persönliche Assistenz benötigt (die ihr zum Beispiel was
vorliest), denn sonst bleibt ihr -als Mensch mit Behinderung- von diesem Gehalt nicht viel mehr als der Sozialhilfesatz übrig.