Tägliches Leben

Helena hat seit letzter Woche ihre Insulinpumpe. Bis jetzt sind wir
super zufrieden. Wir haben uns für die neueste Generation entschieden, also ein schlauchloses System, bei dem ein Reservoir mit 2 ml Insulin gefüllt und zusammen mit der Pumpe auf die Haut geklebt wird. Die Pumpe ist etwa so groß wie eine Streichholzschachtel. Aus ihr sticht eine Nadel in die Haut und verbleibt dort für einen gewissen Zeitraum. Bei Helena reichen die 2 ml Insulin für etwa 5 Tage. Die kleinste Einzeldosis, die die Pumpe abgeben kann, ist ein halber Mikroliter Insulin. Also die Hälfte von einem Tausendstel Milliliter. Kurz gefasst:
Ein hochpräzises Teil.

Dazu gibt es noch eine Steuereinheit, auf der die Software ist, die dann die Befehle zur Pumpe sendet. Diese muss im Umkreis von 10 Metern zur Pumpe sein. Diese empfängt wiederum Daten von einer Mess-Einheit, die ebenfalls auf die Haut geklebt wird und etwa so groß ist wie ein Brausebonbon. Diese piekst eine Sonde in die Haut und misst dort alle zwei Minuten den Blutzuckerwert, verfolgt ihn also live. Nach sieben Tagen muss die Sonde gewechselt werden. Der ganze Kram lässt sich dann auch noch über eine App verfolgen und steuern.

Nun muss man wissen, dass die Krankenkassen eine Insulinpumpe nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen. Eine Pumpe ohne Schlauch, also eine mit einer separaten Einheit, die auf die Haut geklebt wird, wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen übernommen. Und dann noch eine kontinuierliche Blutzuckermessung dazu, die auch relativ teuer ist,
wäre bei Helena aussichtslos. Entsprechend haben wir nur die Pumpe mit externem Reservoir verordnen lassen und beantragt, und haben die Mess-Einheit selbst gekauft, mit der Option, die Sonden später statt der
Blutzuckerteststreifen übernehmen zu lassen.

Die Krankenkasse hat innerhalb der vorgeschrieben Frist nicht geantwortet. Entsprechend haben wir die Pumpe besorgt und nun die Kosten
zur Erstattung eingereicht. Innerhalb von 48 Stunden bekommen wir nun ein Schreiben, dass über den Antrag sehr wohl entschieden worden war. Möglicherweise sei der Bescheid auf dem Postweg verloren gegangen, was man bedaure.

Die grundsätzliche Notwendigkeit habe man anerkannt. Allerdings sei eine Pumpe mit Schlauchsystem ausreichend, und (und nun wird es lustig),
die Pumpe ersetzt in ihrer Funktion einen [nicht näher bezeichneten] allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, so dass eine Zuzahlung von rund 2.500 € anfalle. Aufpreis für schlauchlos und Aufpreis für Messeinheit sollen wir also selbst zahlen bzw. war gar nicht erst zu verordnen. Man will im Endeffekt nur ein Fünftel der Gesamtkosten übernehmen, behält sich aber gleich im nächsten Satz das Eigentum an dem Gerät vor.

Da ich mich mit so einem Schwachsinn nicht mehr auseinandersetze, ist
die ganze Sache nun beim Anwalt. Der ließ schon durchblicken, dass er sich nach Einsichtnahme in die Akte mit der Frage beschäftigen möchte, ob überhaupt eine Entscheidung ergangen ist, oder ob man nur, um die Frist einzuhalten, irgendwas „hingerotzt“ hat. Maries Mutter hat sich, als sie das zu lesen bekam, nur an die Stirn getippt. Der ewige Kampf geht in eine neue Runde.

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