Reitstunden

Vor etwa vier Monaten bekam ich eine E-Mail, ob jemand Helena damit
eine Freude machen würde, wenn er ihr Reitstunden bezahlt. Auch wenn das mit Sicherheit lieb gemeint ist, es fehlt hier nicht an Geld. Und ich möchte keine persönlichen Bindungen zu Menschen, die mich nur über meinen Blog kennen. Umso erschrockener war ich, als ich in der letzten Woche 250 Euro auf meinem Girokonto gutgeschrieben bekam. Von einer mir unbekannten männlichen Person. Verwendungszweck: „Mein Anteil an der Reitbeteiligung.“

Kann sich jemand vorstellen, dass mir beinahe mein Handy aus der Hand
gefallen wäre, als mir die Handy-App diesen Zahlungseingang vermeldete und ich den sofort mit dieser E-Mail verknüpfte? Ich habe wirklich einen
Moment lang überlegt, wie das sein kann. Meine private Kontonummer sollte eigentlich niemand kennen. Dann habe ich versucht, herauszubekommen, wer das ist. Habe den Namen in eine Suchmaschine eingegeben und bekam eine große Anwaltskanzlei in Hamburg ausgespuckt. Merkwürdig.

Ich suchte die alte E-Mail noch einmal heraus und stellte fest, dass das ein ganz anderer Name war. Gut, das muss nichts heißen, aber in der Mail wurde ein süddeutscher Ort erwähnt und eine Abfrage der IP-Adresse ermittelte einen Einwahlknoten in genau dem Ort, den derjenige auch in der Mail genannt hatte. Also rief ich diese Anwaltskanzlei an. Klären musste ich das ja so oder so. Als ich schilderte, dass ich Geld für Reitbeteiligung auf meinem Konto gutgeschrieben bekam, sagte die Mitarbeiterin: „Das ist etwas Privates. Ich stelle Sie mal durch.“

Ende vom Lied: Papa lebt in Scheidung, ist verplant, hat seiner Tochter versprochen, sich mit 250 Euro an ihren Reitstunden zu beteiligen, hatte keine IBAN, sondern nur Bank und Kontonummer – und dann ist wohl im IBAN-Rechner irgendwas verkehrt gelaufen. Die Namen der
Kontoinhaber werden heute wohl nicht mehr abgeglichen, und so hatte ich
Geld auf meinem Girokonto, das überhaupt nicht für mich bestimmt war. „Wenn Sie mir 240 Euro zurücküberweisen, wäre ich Ihnen dankbar. 10 Euro
Bearbeitungsgebühr dürfen Sie einbehalten. Danke, dass Sie sich gemeldet haben.“

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