Trampolin
Helenas Krankenkasse ist halbwegs zur Vernunft gekommen und will ihre Insulinpumpe nun doch vollständig übernehmen. Also zumindest den verordnungsfähigen Teil des Systems. Die Zuzahlung, die anfallen sollte, weil die Insulinpumpe angeblich einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ersetzen soll, soll entfallen. Die Krankenkasse hat den Bescheid trotz angezeigter Vertretung nicht an den Anwalt geschickt, sondern direkt an (die minderjährige) Helena. Die Kohle werde auch nicht an uns überwiesen, die ja die Rechnung bereits bezahlt haben, sondern an die Firma, die uns die Pumpe verkauft hat. Es steht ein Satz im Bescheid: „Bitte setzen Sie sich zwecks Abrechnung Ihrer Vorleistung direkt mit… Weiterlesen »Trampolin